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GEBÜHREN FÜR DEN BEREICH DER PFLEGEVERSICHERUNG
 
Die Gebühren für Leistungen der Pflegeversicherung entsprechen den Verträgen, die mit der
Pflegekasse abgeschlossen sind (sog. Pflegesachleistungen).
 
Diese Gebühren sind als solche i.d.R. bei allen Pflegediensten eines Bundeslandes
dieselben; gewisse Unterschiede aber gibt es dadurch, dass z. B. ein Pflegedienst einen
Investitionskostenzuschlag privat dazurechnet, oder dass die Abrechnung der Module (also
der Leistungen) eher zugunsten des Patienten oder des Pflegedienstes ausgelegt wird;
Unterschiede entstehen auch dadurch, ob eine Fachkraft, eine Helferin oder ein
Zivildienstleistender eingesetzt wird.
 
Beim Pflegedienst Truöl wird kein Investitionszuschlag zusätzlich in Rechnung
gestellt; die Abrechnung der Module, also der Leistungen, erfolgt zugunsten der Patienten;
auch werden Pflegehelferinnen eingesetzt, wenn es sachlich angebracht ist.
 
Dadurch können insgesamt die Leistungen meist (z. T. viel) kostengünstiger als bei anderen
Pflegediensten erbracht werden.
 
Die maximale Erstattung der Pflegekasse als Pflegesachleistung:
bei Pflegestufe I € 450,00;
bei Pflegestufe II € 1.110,00; bei Pflegestufe III € 1.550,00
 
Die Gebührenliste der Pflegeversicherung (Beträge gültig in etwa für alle anerkannten Pflegedienste)
Stand 01.01.2012
 
Modul Nr.
Leistungsinhalt
Fachkraft
ergänzende Hilfe
 
   
 
1.
Große Toilette
22,97 €
15,75 €
 
2.
Kleine Toilette
15,33 €
10,53 €
 
3.
Transfer/An-/Auskleiden
8,29 €
5,68 €
 
4.
Hilfe bei Ausscheidungen
10,19 €
 
5.
Einfache Hilfen bei Ausscheidungen
6,99 €
 
6.
Spezielles Lagern
5,10 €
3,49 €
 
7.
Mobilisation
5,10 €
3,49 €
 
8.
Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
5,10 €
3,49 €
 
9.
Umfangreiche Hilfe bei Nahrungsaufnahme
17,88 €
12,25 €
 
10.
Verabreichung von Sondennahrung
15,69 €
 
11. *
Hilfestellung beim verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
7,65 € *
5,26 € *
 
12.
Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
11,25 €
8,76 €
 
13.
Essen auf Rädern
2,44 €
2,44 €
 
14.
Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
22,50 €
17,53 €
 
15. *
Einkauf/Besorgungen
6,75 € *
5,26 € *
 
16. *
Waschen/Bügeln/Putzen
6,75 € *
5,26 € *
 
17.
Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
4,49 €
3,49 €
 
18.
Beheizen
6,75 €
5,26 €
 
     
 
Wegepauschale pro Hausbesuch 3,25 €
in Pflegestufe I pro Tag max. 1x
   
in Pflegestufe II pro Tag max. 2x
   
in Pflegestufe III pro Tag max. 3x
         
* Anmerkung: Einsatz pro angefangene Viertelstunde
 
 
Die kosten für Kontrolleinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (sog. Beratungsbesuche), die bei Pflegestufe
I und II jedes halbe, bei Pflegestufe III jedes Vierteljahr nötig sind, übernimmt die Pflegekasse ganz.
 
Erstbesuche bei Pflegebedürftigen zur Abklärung von konkretem Hilfebedarf durch unseren
Pflegedienst sind selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
 
Unsere Beratungsbesuche für Ersteinstufung oder Höherstufung in der
Pflegeversicherung sind kostenlos, wenn innerhalb von drei Monaten danach konkrete Pflegeleistungen
von uns beauftragt werden.
Ansonsten werden pauschal € 25,- plus Fahrtkosten pauschal € 5,- erhoben,
da diese Besuche doch oft sehr aufwendig sind.